BSG verwirft drei 100%-Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher
Nach 4 ½ Jahren verurteilte das Bundessozialgericht am 23.06.2016 drei 100%-Sanktionen als rechtswidrig: „Keine Bewerbungsbemühungen ohne Bewerbungskostenübernahme“ lauten einige Titel in den Pressemitteilungen. (B 14 AS 26/15 R, B 14 AS 29/15 R, B 14 AS 30/15 R) Und auch der Tenor im Terminsbericht Nr. 25/16 des BSG lag eindeutig auf dem Thema „Eingliederungsvereinbarung (EGV)“. Tatsächlich ging es in der Entscheidung aber um drei 100%-Sanktionen gegen einen Kläger im Vollstreckungszeitraum...