Das Bundessozialgericht begrenzt die Klagedauer an Sozialgerichten.

Endlich ist es soweit, dass die Klagen vor dem Sozialgericht nicht mehr Jahre dauern dürfen. Somit werden auch weniger zu Unrecht Sanktionierte in die Obdachlosigkeit getrieben. Das Bundessozialgericht hat nun der endlosen Wartezeit ein Ende bereitet.

Klagen an den Sozialgerichten oder Landessozialgerichten dürfen künftig maximal 12 Monate liegen gelassen werden. Wenn Bearbeitungszeiten überschritten werden, müsse dies konkret begründet werden. Das urteilte aktuell das Bundessozialgericht in Kassel (Az.: B 10 ÜG 2/13 sowie andere).
gegen-hartz.

Autor:

Klaus Brieger aus Iserlohn

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