Regierung dämmt den Missbrauch von Ein-Euro-Jobs weiter ein

Zum 01.04.2012 wird das „Gesetz zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" in Kraft gesetzt. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers soll damit die Effizienz der Finanzmittel im Blick auf die Integration auf den Arbeitsmarkt gesteigert werden.
http://www.harald-thome.de/media/files/GE_InstR_Begruendung.pdf
(Ein-Euro-Jobs - Seite 50-54)

Unter dem Titel „Reform zu Lasten der kaum Vermittelbaren“ berichtete der Iserlohner Kreisanzeiger am 20.02.2012 am Beispiel der „Werkstatt im Hinterhof“ über einige konkrete Auswirkungen dieses Gesetzes bei Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung, besser bekannt als „Ein-Euro-Jobs“.

Zu Beginn der Hartz-IV Reform wurden für ca. 20.000 Bedarfsgemeinschaften im Märkischen Kreis 2.157 Ein-Euro-Jobs eingerichtet. Seit Jahren werden die Zahlen deutlich zurückgefahren.

„Der Ansatz für „Beschäftigung schaffende Maßnahmen" so heißt es dann auch im Arbeitsmarktprogramm 2012 des Jobcenters MK „ist gegenüber dem Vorjahr nochmals sehr deutlich zurückgenommen worden. Die Platzzahlen werden von 645 in 2011 auf 300 für die Personengruppe der über 25jährigen und für Jugendliche von 198 auf 100 in diesem Jahr zurückgesetzt.“
http://www.arge-mk.de/fileadmin/user_upload/Downloads.../Markt_und_Integration/Arbeitsmarktprogramm_JC_MK_2012.pdf

Hintergrund der Gesetzesänderung ist unter anderem der massive Missbrauch der Ein-Euro-Jobs durch die Träger. Stichprobenartige Prüfungen des Bundesrechnungshofes und der Innenrevision der Bundesagentur hatten massive Fehlentwicklungen kritisiert. So wurden regelmäßig sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze vernichtet, Pflichtaufgaben der Träger und Versicherungsauflagen auf billige Ein-Euro-Jobber abgewälzt und der lokale Wettbewerb nachhaltig geschädigt.

Die rechtlichen Vorgaben wurden – so kritisiert der Bundesrechnungshof – häufig aus reiner Gewinnerzielungsabsicht ignoriert. Eine freiwillige Selbstkontrolle der verantwortlichen Jobcenter erfolgte eher nicht, immerhin konnten auf diese Weise Arbeitslosenstatistik legal geschönt werden.
http://www.beispielklagen.de/IFG006.html

Und die Träger ließen sich diese „kostenlosen Mitarbeiter“ zudem vergüten. Im Bundesdurchschnitt entfielen 2/3 der Kosten auf die Träger, für die Erwerbslosen blieb eine Aufwandspauschale von 1,00 € - 1,30 €/Std für Fahrtkosten uä. Beim Jobcenter Märkischer Kreis wurden für die Trägerpauschalen für Kommunen, Kirchen und Sozialverbände sogar dreiviertel der Gelder ausgegeben, nur ein Drittel kam den Erwerbslosen zugute.
http://www.beispielklagen.de/klage029.html

Darüber hinaus werden Ein-Euro-Jobs rechtswidrig zur Disziplinierung und Sanktionierung missbraucht. Konkrete Förderung von arbeitsmarktfremden Erwerbslosen, wie z.B. bei der Werkstatt im Hinterhof in Iserlohn, sind darum eher die Ausnahme als die Regel und dann auch ausschließlich dem Engagement Einzelner geschuldet. Der Leiter der Werkstatt im Hinterhof, Achim Rabenschlag, gehört sicherlich zu den wenigen Positivbeispielen.

In der neueren Rechtsprechung hat auch das Bundessozialgericht diesem Missbrauch von Steuergeldern einen Riegel vorgeschoben. In drei aktuellen Entscheidungen haben die obersten Sozialrichter den Weg für einen öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch freigemacht.
Für "rechtsgrundlos geleistete Arbeit", z.B. in Ein-Euro-Jobs, die den gesetzlichen Vorgaben der „Zusätzlichkeit“, „Gemeinnützigkeit“, „Wettbewerbsneutralität“ nicht entsprochen haben, kann nunmehr ein „finanzieller Ausgleich im Wege eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs aus bereicherungsrechtlichen Grundsätzen“ eingeklagt werden. Das BSG hat in den Entscheidungen klargestellt, dass die Jobcenter für die rechtkonforme Umsetzung von Ein-Euro-Jobs in der Haftung stehen.
(Bundessozialgericht, 14.04.2010, B 14 AS 1/10 R; B 14 AS 98/10 R; B 14 AS 101/10 R)

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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