Finazielle Auswirkungen der Entscheidung des BSG für Mülheim ?

Anfrage
Öffentliche Sitzung Rat der Stadt Mülheim am 28.1.2016
Herrn Oberbürgermeister Scholten

Finanzielle Auswirkungen der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom Dezember 2015 auf den Haushalt der Stadt Mülheim

Das Bundessozialgericht hat im Dezember in den Verfahren B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R entschieden, daß ,aufgrund der Rechtsprechung des BVerfG zur Sicherung des Existenzminimums, EU Ausländer Anspruch auf Sozialhilfe haben können – spätestens nach sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.
Wie viele Fälle wird dies in Mülheim an der Ruhr tatsächlich bzw. potentiell betreffen?
2.
Wie hoch sind die insoweit anfallenden Kosten für das Jahr 2016 (geschätzt) ?
3.
Sind diese zu veranschlagenden Kosten bereits im Haushaltsentwurf 2016 „eingepreist“?
4.
Wenn nein, welche Finanzierungsmöglichkeiten sieht der Kämmerer insoweit?

Autor:

Jochen Hartmann aus Mülheim an der Ruhr

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