31.12.2014: Frist läuft ab – Mehr Geld für Menschen mit Behinderung
"Die Zeit läuft weg. Wir möchten deshalb auf diesem Weg noch einmal alle volljährigen Menschen mit Behinderung und deren Familien darauf hinweisen, dass sie nur noch bis zum Jahresende gegen den zu niedrigen Regelsatz Einspruch einlegen können", sagt Fatma Karacakurtoglu, die für die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN im Sozialausschuss sitzt.
Die Politikerin hatte die Stadtverwaltung darum gebeten, die betroffenen Personen direkt anzuschreiben. Doch dies ist aus formellen Gründen nicht möglich.
"Wir bitten deshalb die Presse, die Betroffenen zu informieren. Es geht um 78 Euro im Monat. Das ist für viele dieser Familien viel Geld", sagt Fatma Karacakurtoglu.
78 Euro mehr
Hintergrund: Im Juli 2014 hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die generelle Einstufung von volljährigen Menschen mit Behinderung, die mit ihren Eltern oder mit anderen Personen zusammen in einer Wohngemeinschaft leben, in die Regelbedarfsstufe 3 (313 Euro) rechtswidrig ist. Das BSG führte aus, dass auch diese Personengruppe grundsätzlich einen Anspruch auf den vollen Regelsatz nach der Regelbedarfsstufe 1 (391 Euro) hat. Das sind 78 Euro mehr im Monat.
Wer falsch eingestuft ist, müsse beim Sozialamt Widerspruch einlegen, sagt Fatma Karacakortoglu. Die zuständigen Formulare gibt es unter anderem beim Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen, www.bvkm.de.
Autor:Carsten Klink aus Dortmund-Ost |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.