Urteil des Bundessozialgerichts
Verjährung von Forderungen der Jobcenter aus Erstattungsbescheiden
"In einem aktuellen Urteil des BSG vom 04.03.2021 wurde ausdrücklich festgestellt, dass Forderungen der Jobcenter/ Bundesagentur aus Erstattungsbescheiden regelmäßig mit einer Frist von vier Jahren verjähren. Das Bundessozialgericht führt in der Entscheidung dazu aus: Der Erstattungsanspruch verjährt in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach Abs 3 unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs 4 Satz 1 SGB X). Für die Hemmung, die Ablaufhemmung, den Neubeginn und die...