Bundessozialgericht: Klage über die neuen Regelsätze zur Entscheidung angenommen

Bundessozialgericht. Die neuen Regelleistungen nach dem SGB II erfüllen nach Auffassung der Karlsruher Richter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 möglicherweise nicht.

Die Klage ob die Bemessung des Regelbedarfs gem. § 20 Abs 2 S 1 SGB II in der Fassung vom 24.3.2011 ab 1.1.2011 für Alleinstehende verfassungsgemäß sei, wurde unter dem Aktenzeichen B 14 AS 189/11 R zur Entscheidung angenommen. Dies ist der Vorschau der anhängigen Rechtsfragen des 14. Senats vom 10. April 2012 zu entnehmen.

(Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 12 AS 3445/11)

http://www.bsg.bund.de/cln_115/nn_138176/SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat__14,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Senat_14.pdf

Der Verein aufRECHT e.V. rät allen Betroffenen zur Sicherung etwaiger Rechtsansprüche zu Widersprüchen gegen jeden einzelnen Bescheid unter Hinweis auf das anhängige Verfahren.

Zur Wahrung der Rechtsansprüche auf bestandkräftig gewordenen Bescheide, gibt es die Möglichkeit von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X.

Die Erwerbslosenberatung des Vereins aufRECHT e.V finden Sie
Dienstag und Donnerstag von 16:00 - 18:00 Uhr,
sowie nach Vereinbarung
im Sozialzentrum Lichtblick
Am Bilstein 10-12
58636 Iserlohn
Tel.: 02371 9729 860
aufrechtev (at) gmx.de

Freitag von 10:00-12:00 Uhr
im Rathaus Hemer
Hademareplatz 48
Raum 109
Tel.: 02372 9801079

Vorherige Terminabsprachen werden ausdrücklich empfohlen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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