Bundessozialgericht: Klage über die neuen Regelsätze zur Entscheidung angenommen
Bundessozialgericht. Die neuen Regelleistungen nach dem SGB II erfüllen nach Auffassung der Karlsruher Richter die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vom 09.02.2010 möglicherweise nicht.
Die Klage ob die Bemessung des Regelbedarfs gem. § 20 Abs 2 S 1 SGB II in der Fassung vom 24.3.2011 ab 1.1.2011 für Alleinstehende verfassungsgemäß sei, wurde unter dem Aktenzeichen B 14 AS 189/11 R zur Entscheidung angenommen. Dies ist der Vorschau der anhängigen Rechtsfragen des 14. Senats vom 10. April 2012 zu entnehmen.
(Vorinstanz: LSG Stuttgart, L 12 AS 3445/11)
http://www.bsg.bund.de/cln_115/nn_138176/SharedDocs/Publikationen/Rechtsfragen/Senat__14,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Senat_14.pdf
Der Verein aufRECHT e.V. rät allen Betroffenen zur Sicherung etwaiger Rechtsansprüche zu Widersprüchen gegen jeden einzelnen Bescheid unter Hinweis auf das anhängige Verfahren.
Zur Wahrung der Rechtsansprüche auf bestandkräftig gewordenen Bescheide, gibt es die Möglichkeit von Überprüfungsanträgen nach § 44 SGB X.
Die Erwerbslosenberatung des Vereins aufRECHT e.V finden Sie
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Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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