Stadt Duisburg und die Grundsteuer
Grundsteuerreform: Rat entscheidet über einheitlichen oder differenzierenden Hebesatz Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Diese Neuberechnung ist rforderlich geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden hat, dass die bisherigen Regelungen zur Bewertung der Grundstücke aufgrund veralteter Werte mit dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz unvereinbar sind. Daher erfolgte ab 2022 eine Neubewertung sämtlicher Grundstücke durch die örtlichen...