Finanzen Stadt Lünen
Grundsteuer — der neue Mietentreiber ?

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Nach den Energiepreisteuerungen erfreute sich die Bürgerschaft Lünens zumindest durch den Rückgang der Inflationsrate an der Entspannung bei den  Lebenshaltungskosten.

Nun droht neues Ungemach!
Die Umsetzung der Grundsteuerreform im Jahr 2025 bedeutet in Lünen für viele Häusleeigentümer und noch vielmehr für Mieter wieder einen weiteren Anstieg der Lebensführungskosten.

Worum geht es:

Seitens der Bundesfinanzverwaltung wurde eine Neubewertung der Immobilien vorgenommen. Die Erfassung durch die Finanzämter ist erfolgt.
Somit wird in 2025 den Immobilieneigentümern ein neuer Grundsteuerbescheid zugestellt.

Bei Einigen führt es zu einer Entlastung, Andere müssen mehr bezahlen.

Die Kommunen (also hier die Stadt Lünen) sind durch Bund und Länder aufgefordert diese Reform einkommensneutral umzusetzen.
D. h. die Stadt Lünen soll möglichst soviel, aber eben auch nicht mehr, Grundsteuer von den Bürgern verlangen, wie vor der Reform.

Das Steuerungsinstrument dazu ist die Festlegung des Hebesatzes durch die Stadt.
Zur Zeit wird ein Hebesatz von 760 %-punkten erhoben. Dieser liegt damit bereits rund 23% über dem vergleichbaren Durchschnitt in NRW.
Zum Vergleich beträgt der Hebesatz in Selm 825 %, in Werne 665 % und in Dortmund wird ein Hebesatz von 610 % berechnet.

Wo liegt nun das Problem:

Der Lüner Stadtkämmerer hat nun auf Basis vorhandener Meldedaten eine Prognoserechnung aufgemacht.
Das Resultat war zwiespältig.
Die neue Berechnungsmethode ergab bei den nach der sogenannten Kategorie Grundsteuer "B" veranlagten Grundsteuerzahlern (i. w. Privatimmobilienbesitzer) eine Verminderung der Einnahmen für die Stadt von rund 18,6 Mio. EUR auf 16,7 Mio. EUR, also ein Minus von fast 2 Mio. EUR.

Darin enthalten ist aber eine Kompensation der nach neuer Bewertung der Finanzämter eingetretenen geringeren Besteuerung von Geschäftsgrundstücken. Einen Betrag dazu gibt die Stadt Lünen nicht an.

Über das Verfahren zur separierten Besteuerung von Geschäftsgrundstücken gibt es bislang auf Bundes- und Landesebene noch keine separaten Regelungen.

Dies alles ist zu betrachten vor dem Hintergrund, das für die Stadt Lünen aufgrund akuten "Finanzmangels" eine Haushaltssperre verhängt wurde.
Es dürfen nur noch vertraglich fixierte Ausgaben getätigt werden, aber keine Ausgaben auf "freiwilliger" Basis (z. B. Unterstützung von Sportvereinen usw.).

Logischer Schluss:

Es wird zur Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes "B" von derzeit 760 %-punkten auf X-punkte hinauslaufen.

In diesem Rahmen werden dann auch  die Mindereinnahmen aus den Grundsteuerbelastungen der Geschäftsgrundstücke durch die Besitzer von Privatimmobilien kompensiert.

Resultat:

Es wird für Einige /Viele (?) teurer und wenn es Mietgrundstücke trifft werden auch die Mietnebenkosten ab 2025 ansteigen, da Grundsteuerzahlungen in der Regel umlagefähig auf die Mieter sind!

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Autor:

Pirat Lünen aus Lünen

Lünen
pirat.luenen@piratenpartei-nrw.de
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