FDP erneuert Kritik am Grundsteuermodell.
Haltt: "Zwei schlechte Varianten sind keine echte Wahl."
In der Ratssitzung am 19.12.2024 soll der Rat der Stadt Bochum entscheiden, ob für die Grundsteuer in Bochum ein einheitlicher Hebesatz oder ein differenzierter Hebesatz eingeführt wird. "Die Entscheidung, wie in Bochum künftig die Grundsteuer ausgestaltet wird, beruht auf drei Fehlentscheidungen", betont Felix Haltt, Vorsitzender der FDP-Ratsfraktion Bochum. "Aus einer solchen Kette von Fehlentscheidungen kann nichts Gutes erwachsen."
"Die erste Fehlentscheidung war die Konzeption des Scholz-Modells. Das wertebasierte Modell bringt viel neue Bürokratie, weil alle sieben Jahren die Verkehrswerte von Immobilien als Bemessungsgrundlage neu bewertet müssen. Dabei besteht vor allem auch die Gefahr, dass es aufgrund dieser inneren Wertdynamik fortlaufende, automatische Steuererhöhungen im Zuge der turnusmäßigen Neubewertungen geben könnte", so Haltt weiter. "Die zweite Fehlentscheidung war der Verzicht auf ein eigenes NRW-Modell. Die Landesregierung hätte dem Beispiel anderer Bundesländer folgen können. Genügend Zeit hätte es dafür gegeben. Und zuletzt gab es die dritte Fehlentscheidung, als die schwarz-grüne Landesregierung die Entscheidung über Varianten bei den Grundsteuern auf die Kommunen abgewälzt hat. Die dann unterschiedlich ausgestalteten Hebesatzregelungen in den Kommunen werden bei absehbaren Klagewellen die Auseinandersetzung in Musterverfahren erschweren."
Haltt weiter: "Zwei schlechte Varianten sind keine echte Wahl. Ein einheitlicher Hebesatz würde dazu führen, dass die Steuerbelastung bei Wohngebäuden überproportional steigen wird. Das würden sowohl Eigentümerinnen und Eigentümer als auch Mieterinnen und Mieter zu spüren bekommen. Bei einem differenzierten Hebesatz würde diese Belastung abgefedert. Aber diese Variante wird durch ein Rechtsgutachten, das der Städtetag in Auftrag gegeben hat, als rechtsunsicher beurteilt. Die Kämmererin hat daher auch einen einheitlich Hebesatz präferiert. Darüber setzen sich insbesondere die Mehrheitsfraktionen mutwillig hinweg."
"Es droht nun eine hohe rechtliche Unsicherheit für die dringend benötigten kommunalen Einnahmen aus der Grundsteuer. Als FDP-Ratsfraktion können wir in der morgigen Ratssitzung daher nur mit Nein stimmen. Dieses Votum ist quasi ein dreifaches Nein: ein Nein zum Scholz-Modell, ein Nein zu Belastungen des Wohnens und ein Nein zu einer rechtsunsicheren Variante. Besser wäre es gewesen, wenn es auch in NRW zu einem flächenbasierten Grundsteuermodell gekommen wäre. Das wäre für alle Beteiligten wesentlich fairer, transparenter, rechtssicherer und bürokratieärmer gewesen. Leider können wir das kommunal nicht entscheiden. Auf Landesebene fehlte der politische Wille", so Haltt abschließend.
Autor:Léon Beck (FDP) aus Bochum |
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