Versand Bescheide Grundstückssteuer
Grundsteuerbescheide werden Ende Januar versendet
Die Stadt Duisburg wird ab Donnerstag, 30. Januar, die ersten rund 25.000 von etwa 125.000 Grundsteuerbescheiden an Mehrfacheigentümer mit sieben oder mehr Grundstücken verschicken. Die Versendung der weiteren Bescheide wird sich bis Ende Februar erstrecken. Der Großteil der Grundsteuerbescheide wird aufgrund des hohen Druck-, Kuvertier- und Postaufkommens im Zuge der Bundestagswahl erst ab der letzten Februarwoche versendet. Jedem Bescheid wird auch ein Hinweisblatt mit weiteren Erläuterungen beigefügt.
Mit Urteil vom 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherigen gesetzlichen Regelungen für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig, da die Bewertung noch auf Basis der Grundbesitzwerte von 1964 erfolgte und zu gravierenden und umfassenden Ungleichbehandlungen von Grundvermögen führte. Mit der Grundsteuerreform erfolgte eine
Aktualisierung der Besteuerungsgrundlagen. Das neue Grundsteuerrecht gilt seit dem 1. Januar 2025.
Die Stadt Duisburg weist darauf hin, dass die Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025 erlassen wurden, kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben wurden. Die hierauf basierenden Zahlungsverpflichtungen sind seit dem 1. Januar 2025 entfallen.
Zahlungsrückstände bleiben hiervon jedoch unberührt und müssen weiter beglichen werden.
Vor Erhalt des neuen Grundsteuerbescheides sind keine Grundsteuerzahlungen für 2025 zu leisten. Sofern Steuerpflichtige ihrem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, wird gebeten, diesen zu stornieren. Steuerpflichtige, die der Stadtverwaltung eine Lastschrifteinzugsermächtigung (SEPA-Mandat) erteilt haben, müssen nichts weiter veranlassen.
Die fälligen Beträge sowie deren Zahlungstermine können dem neuen Bescheid entnommen werden. Für Grundsteuerbescheide, die nach dem 15. Januar verschickt werden, wird die Grundsteuer für das 1. Quartal – soweit es sich um Quartalszahler handelt – einen Monat nach Bekanntgabe fällig. Sollte dem Amt für Rechnungswesen und Steuern ein SEPA-Mandat
vorliegen, werden die Abbuchungen zu den im Grundsteuerbescheid genannten Fälligkeitsterminen automatisch vorgenommen. Daueraufträge müssen aufgrund des neuen Grundsteuerbescheides von den Steuerpflichtigen selbstständig neu eingerichtet bzw. angepasst werden.
Nach dem Versand der Grundsteuerbescheide wird mit einem hohen Aufkommen von telefonischen Anfragen gerechnet. Die telefonische Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeitenden der Stadt Duisburg kann dadurch nicht immer sofort gewährleistet sein. Diese können aber auch per E-Mail, per Telefax oder Brief kontaktiert werden. Die entsprechenden Kontaktmöglichkeiten sind dem jeweiligen Grundsteuerbescheid zu entnehmen. Allerdings ist auch bei schriftlichen Anfragen davon auszugehen, dass aufgrund der hohen Zahl zu erwartender Eingaben eine Rückmeldung nicht immer zeitnah erfolgen kann.
Dieser Text stammt von der Stadt Duisburg. Was Inhalt, Vollständigkeit und Richtigkeit anbelangt, sei an die Autoren dort verwiesen.
Autor:Andreas Rüdig aus Duisburg |
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