Experten helfen beim Ausfüllen
Grundsteuer-Hotline bleibt vorerst
Die nordrhein-westfälischen Finanzämter haben für alle Grundstückseigentümer eine Hotline eingerichtet, die bei Fragen rund um die Grundsteuerreform unterstützt. Diese ist noch bis Ende Oktober erreichbar.
„Unsere Grundsteuer-Hotline ist bereits seit April 2022 in Betrieb“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden. „Seitdem haben rund 32.200 Anruferinnen und Anrufer die Hotline genutzt. Unsere Expertinnen und Experten beantworten kompetent alle Fragen zur Reform, zur Abgabe der Erklärung oder zu den Bescheiden.“ Die Hotline des Finanzamts Hilden ist montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter Tel. 02103/917 1959 erreichbar.
Info-Plattform
Zudem steht die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de rund um die Uhr zur Verfügung. Eigentümer finden dort hilfreiche Informationen zum weiteren Ablauf nach der Abgabe sowie Hinweise zu den einzelnen Bescheiden, die sie von ihrem Finanzamt erhalten. „Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt ELSTER möglich“, betont West. Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.
Erinnerungsschreiben
Wer die Grundsteuererklärung nicht fristgerecht abgegeben hat, erhält ein Erinnerungsschreiben, in dem das Finanzamt die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Abgabe auffordert. „Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, werden wir die Besteuerungsgrundlagen adäquat schätzen“, so Jürgen West. „Zur Klarstellung: Eine Schätzung vom Finanzamt entbindet nicht von der Pflicht zur Abgabe der Grundsteuererklärung.“
Hintergrund
In Nordrhein-Westfalen müssen rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft neu bewertet werden. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt hat, musste der Gesetzgeber die Grundsteuer reformieren. Die Abgabe der Grundsteuerklärungen startete am 1. Juli 2022 und endete nach einmaliger Verlängerung am 31. Januar 2023. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer nach neuem Recht erhoben.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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