Existenzminimum
Bürgergeld-Regelsätze verfassungswidrig zu niedrig bemessen
Die 12. Kammer des SG Karlsruhe ist zu der Überzeugung gekommen, dass die Bürgergeld-Regelsätze in den Jahren 2021/2022 (Corona-Pandemie) verfassungswidrig zu niedrig bemessen waren: Gesetzgeber hat seine verfassungskräftige Pflicht zum Grundrechtsschutz verletzt Das menschenwürdige Existenzminimum war für Bürgergeldempfänger in 2021/2022 nicht gewährleistet, so das Gericht. Denn das Grundrecht auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG...