Bildungspaket - Jetzt handeln - kein Geld verschenken – Frist 30.04.2011

Die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) kritisiert die mangelhafte Informationspolitik der Regierung.
„Das Arbeitsministerium preist zwar im Internet das Bildungspaket mit bunten Bildern und schönen Worten an, erwähnt aber an keiner Stelle die Fristen, die für eine Nachzahlung einzuhalten sind“

„Die Nachzahlung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. März beträgt laut KOS mindestens 30 Euro. Wird in der Schule oder der Kita ein Mittagessen angeboten, dann sind es sogar mindestens 108 Euro pro Kind. Hinzukommen kann noch eine Erstattung der Kosten für Schülermonatsfahrkarten sowie Schul- und Kita-Ausflüge. „Das Geld bekommen Hartz-IV- und Sozialhilfeberechtigte aber nur, wenn sie spätestens bis zum 31. April einen Antrag stellen“, betont Martin Künkler von der KOS.“

Mehr zum Thema:
http://www.erwerbslos.de/images/stories/dokumente/rechtshilfen/alg_ii_regelleistung_co/pm_nachzahlung_sichern2.pdf

http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-jetzt

Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen
Märkisches Ufer 28
10179 Berlin
T: 030 / 86 87 67 0 -0; Fax: -21
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Internet: www.erwerbslos.de

Obwohl im Sozialgesetz ausdrücklich festgeschrieben ist, dass den Behörden eine Informations- und Aufklärungspflicht aufgetragen wurde, ist nicht zu erwarten, dass Antragsberechtigte bei JobCenter oder Grundsicherung auf Ihre Rechte hingewiesen werden. Anspruchsberechtigt können u.U. auch Geringverdiener und Wohngeldbezieher sein.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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