Bürgergeld
Verrechnung von Heizkostennachforderungen mit Stromkostenguthaben nicht zulässig
"Bürgergeldempfänger haben Anspruch auf die tatsächlichen angefallenen Heizkosten vom Jobcenter, sofern diese in angemessener Höhe sind, denn zu den Aufwendungen für Heizung gehören auch diejenigen Forderungen, die ein Energieversorgungsunternehmen im Rahmen einer Jahresabrechnung für Wärme erhebt. Kommt es nach Abrechnung der tatsächlich verbrauchten Wärme zu Nachzahlungsverlangen, gehören solche einmalig geschuldeten Zahlungen zum aktuellen Bedarf im Fälligkeitsmonat ( ständige BSG...