SGB II-Sanktionspraxis dümpelt beim Bundesverfassungsgericht vor sich hin
Die Gleichgültigkeit von Politik und Justiz in Deutschland an der Verelendung breiter Bevölkerungsschichten ist unerträglich geworden. Die SGB II-Sanktionen sind als Verstöße gegen das Völkerrecht, den UN-Sozialpakt, die Europäische Sozial-charta, die Behindertenkonvention und gegen das deutsches Verfassungsrecht zu verurteilen. Seit der Einführung des ALG II 2005 wurden Hunderttausende von Sanktionen gegen Erwerbslose ausgesprochen. Alle sind verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft....