Gutachten belegen: "Hartz IV ist auch weiterhin verfassungswidrig"

Die Gutachten von Dr. Irene Becker "Methodische Gesichtspunkte der Bedarfsbemessung" und Prof. Johannes Münder "Verfassungsrechtliche Bewertung des Gesetzes zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des SGB II und SGB XII" belegen detailliert, statistisch fundiert und sorgfältig verfassungsrechtlich bewertet: "Hartz IV ist auch weiterhin verfassungswidrig"

Beide Gutachten wurden in einem Sonderheft der Zeitschrift "Soziale Sicherheit - Zeitschrift für Arbeit und Soziales" veröffentlicht.
http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2011_09_05.pdf

Als eine weitere Gutachterin, die bereits im 1. Hartz IV-Prozess durch Sach- Kompetenz aufgefallen ist, hat auch Anna Lenze einen ersten Aufsatz veröffentlicht: "Warum die Bundesregierung erneut verfassungsriskante Regelbedarfe vorlegt".
http://www.nachdenkseiten.de/upload/pdf/251011_anne_lenze_zu_gruenden_der_verfassungsriskanten_bestimmung_der_regelbedarfe.pdf

Die Verfassungsrichter hatten am 09.02.2010 die Festlegung der Regelsätze für Erwachsene und auch das Sozialgeld für Kinder als verfassungswidrig erklärt und eine realitätsbezogene und transparente Neuberechnung gefordert.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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