Angerechnetes Kindergeld – Milliarden-Kürzungen bei Hartz IV

Bei der Ermittlung des Existenzminimums in Deutschland wird seit Jahren getrixt. Ehrliche Zahlen waren von den Regierungen der letzten Jahre nicht zu erwarten. Eine Rotte von Betrügern – Marionetten am Gängelband des Kapitals.

Und wieder einmal hat eine Kleine Anfrage der Linkspartei einen Finger in eine eitrige Wunde gelegt: Kindergeld. Zwischen 2007 und 2017 wurden Kinder von Hartz-IV-Empfängern um Sozialleistungen in Höhe von 49,5 Milliarden Euro geprellt weil bei ihnen das Kindergeld in voller Höhe als „Einkommen“ angerechnet wurde.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Kindergeld bei über 18jährigen um eine 30,00 €-Versicherungspauschale bereinigt werden.

Andererseits müssen Kinder, die durch Unterhalt, Kindergeld und Wohngeld keinen Anspruch auf SGB II-Leistungen haben, ggfs. Teile ihres Kindergeldes auf das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils anrechnen lassen.

Fast 50 Milliarden Euro Kindergeld bei Hartz IV angerechnet

Als konsequente Folge dieser Sozialraub-Politik ist die Kinderarmut in den Jahren stetig angewachsen.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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