70 Jahre Grundgesetz
Die Wohnung ist unverletzlich
70 Jahre Grundgesetz – eine tolle Sache. Echt Fantasie. Und was da alles drin steht:
Ganz viel von würde (Art 1); also die ReGIERung würde, wenn es nicht alles so teuer wäre . . . und würde gerne mehr ehrenamtliche Arbeit leisten lassen und sich selbst dafür feiern . . . und würde . . . die Armut bekämpfen . . . . . . und würde die Arbeitslosenzahlen gerne besser fälschen . . . und würde . . . die Umwelt schützen . . . und würde . . . Echt Alter! Würde is sowas wie ein Zauberwort im Grundgesetz.
Dann steht da so was von entFaltung (Art 2). Also: Blume, Knospe, Sonnenschein? - Nee, nicht im Jobcenter: da gilt zusammenfalten, zusammenklappen, zusammenstauchen und gefügig machen. Aber Leben wird garantiert! Z.B. „Leben unter der Brücke“ und „Sanktionieren des Existenzminimums“, garantiert ohne offen blutende Wunden und körperlich sofort sichtbare Blessuren. Aber in einer Vielzahl von Beratungsgesprächen wird die Wahrnehmung der „Verfolgungsbetreuung“ im Jobcenter als eine „massive Verletzung der Selbstbestimmung“ wahrgenommen. Diese Formulierung ist der Definition des Begriffs der Vergewaltigung bei Wikipedia entnommen.
Bleibt die UN-Verletzlichkeit der eigenen Wohnung (Art 13). In wohlgedichteten Worten wird zwar ein Utopia geträumt, von einer privaten Phäre . . . :
„(2) Durchsuchungen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzuge auch durch die in den Gesetzen vorgesehenen anderen Organe angeordnet und nur in der dort vorgeschriebenen Form durchgeführt werden.“ – aber: in der Lebensrealität ist das alles Bullshit.
In offener Verachtung des Art 13 GG erleben Leistungsberechtigte in JobcENTERN, wie Pseudo-Sondereinheiten von Jobcentern in die intimsten Räume der Privatspäre eindringen, um als „Soko Leistungsmissbrauch (2008?)“ jenseits der in Deutschland geltenden Rechtsordnung privatrechtlich Strafverfolgungsaufnahmen zu übernehmen.
Künstler öffnen ihre Türen
"Künstler öffnen ihre Türen" - kreative Idee anlässlich von HAUSBESUCHEN durch Jobcenter und Gerichte.
Kürzlich erfuhr ich von der Idee einer Künstlerin, sich kreativ zu einem "Wohnungskontrolltermin" zu verhalten.
Der Termin ist anberaumt von einem Gericht auf Antrag eines Jobcenters (das mit dem Außendienst nicht erfolgreich war, um ihre Wohnverhältnisse zu überprüfen).
Stichwort "Wohnungskontrolle, wer da ggf. mit wem lebt" u.ä.
Anlässlich dieses Termins will sie gleich ihre Wohnung für eine AUSSTELLUNG nutzen!
Sie nennt ihr Vorhaben "Künstler öffnen ihre Türen"** und freut sich am 22. 07. 2019 zwischen 15 und 18 Uhr über Besuch. Der Gerichtstermin findet inmitten dieses Zeitfensters statt.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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