Analyse & Konzepte
"Kosten der Unterkunft - rechtssicher, praxisorientiert und kostengünstig"
Seit 2014 werden Leistungsberechtigte vom Kreis und vom Jobcenter Märkischer Kreis zum Themenkreis Wohnkosten, Umzug und Mietobergrenzen regelmäßig falsch informiert. Solche vorsätzliche Irreführung mit der klaren Absicht der Vermögensschädigung nennt man Betrug. Betrug ist ein Straftatbestand.
Maßgeblich mit verantwortlich für diesen Tausendfachen Betrug an den Ärmsten war auf Seiten des Kreises Landrat Thomas Gemke (CDU). Der Landrat war zugleich Leiter der Kreispolizeibehörde.
Ob sein Nachfolger im Amt Marco Voge (CDU) hier für Veränderungen sorgen wird, werden wir beobachten.
In der Werbung ist Lüge gesellschaftsfähig?
Zur dauerhaften Sicherstellung des Existenzminimums ist die Politik gefordert faire Rahmenbedingungen für alle Bürger zu schaffen. Niemand wird bestreiten, dass dies keine leichte Aufgabe ist.
Als im Jahr 2013 auch der Märkische Kreis die Firma Analyse & Konzepte mit einem – wie wir heute erkennen können, Gefälligkeitsgutachten zum Kleinrechnen der Wohnkosten - im Märkischen Kreis beauftragte, betrieb das Unternehmen noch vollmundig Eigenwerbung.
„Seit 2008 haben wir über 170 grundsicherungsrelevanter Mietspiegel für mehr als 100 Städte und Landkreise erstellt. Als absoluter Marktführer verfügen wir über umfassende Erfahrungen und bieten Ihnen für jede Situation eine Lösung. Unserspezifischer Ansatz ist von der überwiegenden Zahl der Sozial- und Landessozialgerichte als „schlüssig“ im Sinne des Bundessozialgerichts bestätigt worden.“
Am 01.03.2020 veröffentlichte ich eigene Recherchen zu diesen angeblich schlüssigen Konzepten der Firma. Ausgehend von den genannten Städten und Landkreisen durchforschte ich Urteilsdatenbanken und trug eine Vielzahl von Gerichtsentscheidungen zusammen, die hinreichend beweisen, dass auch die Konzepte für den Märkischen Kreis einer ernsthaften sozialgerichtlichen Prüfung nicht standhalten können.
Von den 94 gelisteten Konzepten waren 42 Städte und Kreise als nicht schlüssig ausgeurteilt worden. Jedes Mal mussten den erfolgreichen Klägern Wohnkosten nachgezahlt werden. Und jedes Mal mit jahrelanger Verspätung. Und jedes Mal blieben diejenigen, die aus Furcht oder Bequemlichkeit nicht geklagt haben, als von Kommune und Jobcenter Betrogene zurück.
Inzwischen sind weitere Konzepte von Gerichten geprüft worden.
Der Landkreis Oldenburg hat das Konzept in Auftrag gegeben und bezahlt, aber aufgrund heftiger Kritik verworfen.
Der Landkreis Kassel scheiterte am 11.03.2020 beim LSG Hessen (6 AS 605/19 B ER). Und am 17.09.2020 hat das BSG in der Entscheidung B 14 AS 51/19 R das Konzept Stadt Duisburg als nicht schlüssig ausgeurteilt.
Es ist nur eine Frage der Zeit, bis die seit 2014 anhängigen Klagen im Märkischen Kreis, endlich zugunsten der Kläger entschieden werden.
Jeder Betroffene, der aus den Regelbedarfen oder der Aufstockung Mietkostenanteile bezahlt, ist wahrscheinlich Betrogener und sollte sich seine Rechte sichern.
Überprüfungsanträge sind aber vor Jahresablauf zu stellen, um Nachzahlungen bis 01.01.2019 zu sichern.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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