Stadt hat keine Erlaubnis erteilen müssen: Gebetsruf-Urteil ohne Folgen für Gladbeck
Butendorf. Bundesweit für Aufsehen gesorgt hat ein Urteil, das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 1. Februar verkündet wurde: Die Richter hoben die Genehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick für den lautstärkerverstärkten Gebetsruf einer muslimischen Gemeinde auf. In Oer-Erkenschwick war der Gebetsruf von Seiten der Stadt mit einer Lautstärke von bis zu 85 Dezibel (DB) genehmigt worden. Im Gladbecker Rathaus betrachtet man das Urteil aber gelassen. Denn in Butendorf, wo seit April 2015 die...