Stadt hat keine Erlaubnis erteilen müssen: Gebetsruf-Urteil ohne Folgen für Gladbeck

Von der Moschee an der Wielandstraße erklingt der Gebetsruf mit Lautsprechunterstützung. Auf Gladbeck habe, so die Stadtverwaltung, das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgesprochene "Gebetsruf-Urteil" betreffs einer Moschee in Oer-Erkenschwick aber keinerlei Auswirkungen. | Foto: Archiv/Stadtspiegel Gladbeck
  • Von der Moschee an der Wielandstraße erklingt der Gebetsruf mit Lautsprechunterstützung. Auf Gladbeck habe, so die Stadtverwaltung, das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ausgesprochene "Gebetsruf-Urteil" betreffs einer Moschee in Oer-Erkenschwick aber keinerlei Auswirkungen.
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Butendorf. Bundesweit für Aufsehen gesorgt hat ein Urteil, das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am 1. Februar verkündet wurde: Die Richter hoben die Genehmigung der Stadt Oer-Erkenschwick für den lautstärkerverstärkten Gebetsruf einer muslimischen Gemeinde auf. In Oer-Erkenschwick war der Gebetsruf von Seiten der Stadt mit einer Lautstärke von bis zu 85 Dezibel (DB) genehmigt worden.

Im Gladbecker Rathaus betrachtet man das Urteil aber gelassen. Denn in Butendorf, wo seit April 2015 die DITIB-Moschee den Gebetsruf ausübt, sei die Situation anders, schreibt die Stadt Gladbeck in einer Mitteilung. An der Wielandstraße sei der Ruf technisch auf eine maximale Lautstärke von 55 DB beschränkt. Erster Beigeordneter Rainer Weichelt: „Dies ist nicht genehmigungspflichtig, wir haben daher also keine Erlaubnis erteilen müssen!“

Und aus Sicht der Stadt funktioniert die Regelung offensichtlich gut. Aus dem Umfeld der Moschee an der Wielandstraße habe es in den vergangenen drei Jahren lediglich eine Beschwerde gegeben. Die Beschwerde haben sich zudem als als unbegründet erwiesen, da die zulässige Lautstärke eingehalten werde.

Zudem weist die Stadt Gladbeck darauf hin, dass das Urteil des Verwaltungsgerichtes, das auch noch nicht rechtskräftig sei, nicht bedeute, dass der Gebetsruf in Oer-Erkenschwick nun generell verboten sei. Die Stadt Oer-Erkenschwick müsse ihre Genehmigung aber nun unter verschiedenen Aspekten prüfen und habe außerdem die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht in Münster in Berufung zu gehen.

Autor:

Uwe Rath aus Gladbeck

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