Einer geht noch . . .
LSG NRW Urteil erlaubt 100 Prozent Sanktion gegen einen Querulanten
Der 7. Senat des LSG NRW unter Vorsitz von Richter Dr. Martin Kühl, (vorher Vizepräsident des Sozialgerichts Aachen,) und den Richter Dr. Markos Uyanik, Richterin Jutta Redenbach-Grund und Richter Alexander Machon hat mit Beschluss L 7 AS 987/19 B ER am 17.07.2019 die Beschwerde eines Antragsstellers gegen einen Beschluss des Sozialgerichts Aachen vom 11.06.2019 zurückgewiesen. In einer eigenen Presseerklärung des LSG NRW vom 03.09.2019 heißt es: ALG II: 100 %-Sanktion trotz BVerfG-Verfahren...