Online-Petition: „Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen“

Heute wurde eine weitere Petition für die Abschaffung des Sanktionsparagrafen frei geschaltet. Als Hauptpetent und Sachkundige hat Frau Inge Hannemann, als Jobcenter-Mitarbeiterin aus Hamburg-Altona zur Mitzeichnung aufgerufen. Anonyme Mitzeichnung ist ausdrücklich möglich.

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Petition 46483
Arbeitslosengeld II - Abschaffung der Sanktionen und Leistungseinschränkungen (SGB II und SGB XII)

Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Paragrafen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitsuchende, § 31 bis § 32 SGB II) und im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (Sozialhilfe, §39a SGB XII) ersatzlos zu streichen,die die Möglichkeit von Sanktionen bzw. Leistungseinschränkungen beinhalten.

Begründung:
Die Sanktionen (§ 31 und § 32 Zweites Buch Sozialgesetzbuch) und die Leistungseinschränkungen (§ 39 a Zwölftes Sozialgesetzbuch) verletzen das Recht auf die Absicherung des zwingend gesetzlich festgelegten soziokulturellen Existenzminimums. Wem ganz oder teilweise die Grundsicherungsleistung gestrichen wird, dessen Existenz und gesellschaftliche Teilhabe ist bedroht.

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Zum Online-Mitzeichen ist eine Anmeldung erforderlich.

Wichtig! Ergänzungen zur Petition - sie können auch per Fax eingereicht werden:

Wir (BGE-AG-Altona) haben heute beim Sekretariat des Petitionsausschusses nachgefragt.

Danke BGE-AG-Altona!

Unterschriftenlisten können auch per Fax eingereicht werden.

Aktuelle Fax-Nr: 030-22736027

Die Petition kann jeder mitzeichnen, unabhängig von Alter, Wohnsitz oder Nationalität

Alle diejenigen, die noch naiv genug sind, an die „Gesetzeskonformität der Existenzbedrohenden Sanktionen“ zu glauben, lade ich ein, die von mir beispielhaft dokumentierten rechtswidrig verurteilten Sanktionen durchzusehen. Als Einstieg empfehle ich regelmäßig.
http://www.beispielklagen.de/klage018.html

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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