und wieder eine rechtswidrige 100%-Sanktion entlarvt . . .

Mit dem Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des 14. Senats des BSG vom 23. Juni 2016, Az. B 14 AS 30/15 R werden nahezu alle Sanktionen des Jobcenter Märkischer Kreis, die auf sogenannte Eingliederungsvereinbarungen gestützt werden, ausgehebelt.

Diese „Knebelverträge“ des Jobcenters halten einer sozialgerichtlichen Überprüfung gemäß der aktuellen Vorgaben des Bundessozialgerichts nicht stand.

In dem neu veröffentlichten Klagebeispiel wurde eine junge Frau ein weiteres Mal mit einer 100%igen Sanktion belegt. Hilflos und rechtlich unerfahren war sie dem Jobcentermitarbeiter chancenlos ausgeliefert. Mit einem Unterschied. Diesmal war ihr vor dem letzten Jobcenter-Termin eine Visitenkarte des Vereins aufRECHT e.V. zugesteckt worden.

In der rechtlichen Beratung durch Rechtsanwalt Lars Schulte-Bräucker wurde ihr der Ausweg aufgezeigt und noch ehe die Sanktion vollstreckt werden konnte, waren gleich zwei Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz gewonnen.
klage080

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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