Ungerecht: die Sanktionen der Jobcenter
„Ich mach Dich fertig, Du fauler Sack. Ich zerstöre Deine Existenzgrundlage und ich sorge dafür, dass Du auf der Straße landest und aus dem Mülleimer frisst wie ein Tier. “
Das ist Gossensprache.
In Behördendeutsch klingt das natürlich anders:
„Sehr geehrter Herr XXX,
da Sie wiederholt Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind (vorangegangene Pflichtverletzung am 29. xx.xx), entfällt Ihr Arbeitslosengeld II für die Zeit vom 1. XX.XX bis 31. XX.XX vollständig. Die ursprüngliche Bewilligungsentscheidung vom XX.XX.XX wird insoweit für o. g. Zeitraum gemäß § 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) aufgehoben.
Im Einzelnen sind von der Absenkung betroffen:
- die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes (§ 20 SGB II)
- die Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II)
Begründung:
Sie haben trotz Belehrung über die Rechtsfolgen Ihre in der Eingliederungsvereinbarung vom xx.xx.xxxx festgelegten Pflichten nicht umfassend erfüllt. Mit Ihnen war vereinbart, dass Sie während der Gültigkeitsdauer der Eingliederungsvereinbarung im Turnus von 4 Wochen - beginnend mit dem Datum der Unterzeichnung - jeweils mindestens eine eigene Bewerbungsbemühung um sozial- versicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigungsverhältnisse unternehmen und hierüber jeweils bis zum 28. des Monats folgende Nachweise vorlegen: schriftlicher Nachweis in Tabellenform oder Kopie der Bewerbung oder Antwortschreiben des Stellenanbieters. Dieser Verpflichtung sind Sie, auch nach Vereinbarung einer Verlängerung der Frist bis zum xx.xx.xx, für den Monat xx.xx nicht nachgekommen.“
Immer der gleiche Textbaustein:
„Sehr geehrte XXX,
da Sie wiederholt Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind (vorangegangene Pflichtverletzung am XX.XX.XXXX), wird für die Zeit vom xx.xx.xxxx bis xx.xx.xxxx (Minderungszeitraum) ein vollständiger Wegfall Ihres Arbeitslosengelds II festgestellt.“
Dies sind zwei Textbeispiele schneidender Kälte, mit denen Totalsanktionen gegen rechtlich völlig unerfahrene Personen im Leistungsbezug des Jobcenter Märkischer Kreis vollstreckt wurden.
Beide Sanktionen wurden später mit anwaltlicher Hilfe vom Sozialgericht in Dortmund als rechtswidrig aufgehoben. Das Geld wurde nachgezahlt, die psychischen Folgen blieben.
weitere Beispiele:
Ungerecht: die Sanktionen der Jobcenter
Jetzt hat sich auch der NDR des Themas Sanktion in einem Beitrag angenommen.
Am 04.11.2014 um 21:15 Uhr strahlte der Sender den Beitrag von Philipp Hennig & Jörg Hilbert aus. Zwei Beispiele aus den Jobcentern Hildesheim und Holzminden zeigen die kalte Sanktionspraxis des Sozialgesetzbuch II.
Ein kurzer Beitrag aus der Lebenswirklichkeit mit Hartz IV, der helfen kann die nächsten Sanktionserfolge der Pressestelle der Bundesagentur für Arbeit besser einzuschätzen.
Je nach anwaltlicher Kompetenz und Sozialgericht werden 40% bis 45% aller eingeklagten Sanktionen ganz oder teilweise als rechtswidrig aufgehoben. Eine Vielzahl von Sanktionen wird bereits vorher im Widerspruchsverfahren verworfen. Vollstreckt werden die Sanktionen sofort.
Autor:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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