Urteil zu Wahlrechtsreform
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig.
Das Bundesverfassungsgericht kippte die Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte es die sogenannte Zweitstimmendeckung, wodurch womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein werden An das Gericht hatten sich u. a. Union und Linke gewandt, die besonders betroffen sein könnten. Ziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern. Opposition lobt Wahlrechtsurteil Bayerns Ministerpräsident Söder hat das Urteil...