Urteil zu Wahlrechtsreform
Die von der Ampel-Koalition eingeführte Reform des Bundeswahlgesetzes ist in Teilen verfassungswidrig.

Das Bundesverfassungsgericht kippte die Aufhebung der Grundmandatsklausel. Hingegen bestätigte es die sogenannte Zweitstimmendeckung, wodurch womöglich einige Direktkandidaten trotz eines Siegs in ihrem Wahlkreis künftig nicht mehr im Bundestag vertreten sein werden
An das Gericht hatten sich u. a. Union und Linke gewandt, die besonders betroffen sein könnten. Ziel der Reform ist es, den Bundestag zu verkleinern.
Opposition lobt Wahlrechtsurteil
Bayerns Ministerpräsident Söder hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht begrüßt. "Das ist ein klarer Erfolg für die CSU und Bayern", sagte der CSU-Chef.
Die Linke zeigte sich ebenfalls zufrieden. Die geplante Streichung der Grundmandatsklausel sei "undemokratisch" gewesen, sagte die Abgeordnete Lötzsch.
Die SPD-Fraktion sieht dagegen keine Niederlage. Das Wichtigste, so der stellvertretende Vorsitzende Wiese: "Die Verkleinerung des Bundestags ist vollbracht und verfassungsgemäß.

Autor:

Heinz Kolb (SPD aus Gelsenkirchen

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

36 folgen diesem Profil

1 Kommentar

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.