31. Oktober 2022 Feststellungserklärung einreichen
Finanzamt Hilden unterstützt Bürger bei Grundsteuerreform
Eigentümer von Wohngrundstücken erhalten in den nächsten in Tagen ein individuelles Info-Schreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform vom Finanzamt, auch in Hilden. „Mit den Informationsschreiben stellen wir den Eigentümerinnen und Eigentümern Daten zur Verfügung, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, erklärt der Leiter des für Haan, Hilden, Langenfeld und Monheim zuständigen Finanzamts Hilden, Jürgen West.
Die Feststellungserklärung dient der Neuberechnung der Grundsteuer nach einer im Jahr 2019 erfolgten Gesetzesreform. In Nordrhein-Westfalen gilt dabei – wie in den meisten Ländern in Deutschland – das Bundesmodell.
Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche sowie den Bodenrichtwert. „Den Bürgerinnen und Bürgern liegen damit die überwiegenden Daten für die Feststellungserklärung vor“, betont West. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“
Grundsteuerportal gibt Hilfestellungen
Auch das von der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen eingerichtete Grundsteuerportal gibt wichtige Hilfestellungen. Bei dem Portal handelt es sich um eine digitale Landkarte. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug zu dem jeweiligen Grundstück abgefragt und mit den Daten aus dem Informationsschreiben abgeglichen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.
Bis 31. Oktober 2022 einreichen
Die Feststellungserklärung ist vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2022 grundsätzlich digital bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen. Dies ist ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Wer bereits einen ELSTER-Zugang hat, kann diesen auch für die Abgabe der Feststellungserklärung nutzen“, so West. „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich bereits jetzt unter www.elster.de registrieren.“
Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden.
Papiervordrucke anfordern
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Zugang zum Internet verfügen, können bei ihrem Finanzamt ab Mitte Juni Papiervordrucke anfordern.
Vorsicht vor neuen Betrugsmaschen
In diesem Zusammenhang macht Jürgen West darauf aufmerksam, dass Mitarbeiter des Finanzamtes nicht auffordern, telefonisch sensible Daten weiterzugeben. Auch vereinbaren diese keine Termine bei Bürgern vor Ort; um Hilfe in Steuerangelegenheiten, wie beispielsweise dem Ausfüllen der Feststellungsvordrucke, zu leisten. „Hier handelt es sich um eine neue Betrugsmasche“, erklärt Jürgen West. Sollten Bürger derart dubiose Anrufe erhalten, sollten sie nicht reagieren, sondern auflegen und im Anschluss die örtliche Polizei informieren.
Check-Liste und Erklär-Videos
Hilfreiche Informationen zur Grundsteuerreform, wie z.B. eine Check-Liste und Erklär-Videos zum Grundsteuerportal stehen auf der zentralen Internetseite: www.grundsteuer.nrw.de zur Verfügung.
Rückfragen ans Hildener Finanzamt
Für persönliche Rückfragen hat das Finanzamt Hilden eine zentrale Grundsteuer-Hotline unter 02103/917-1959 (Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr) eingerichtet.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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