Feste Regeln beim Oster- und Brauchtumsfeuer
Unbedingt vorher anmelden
In Duisburg, aber auch in vielen anderen Kommunen und Kreisen - dürfen Osterfeuer („Brauchtumsfeuer“) ausschließlich als öffentliche, für jedermann zugängliche Veranstaltungen, ausgerichtet werden. Brauchtumsfeuer müssen mindestens vier Wochen vorher beim Bürger- und Ordnungsamt per E-Mail an veranstaltungen@stadt-duisburg.de angezeigt werden. Pro Veranstalter ist ein Osterfeuer in der Zeit von Karsamstag bis Ostermontag möglich. Besondere Regeln gelten in Landschaftsschutzgebieten und ...