Leistungen für Ukraine-Geflüchtete
Stadtverwaltung benötigt Vollmacht für Datenweitergabe
Geflüchtete aus der Ukraine benötigen häufig finanzielle Unterstützung. Diese Leistungen erhalten sie ab dem 1. Juni 2022 nach Sozialgesetzbuch (SGB) II vom Jobcenter. Außer, sie sind vor dem 2. August 1956 geboren, dann erhalten sie Leistungen nach SGB XII vom Amt für Wohnen und Soziales der Stadt Witten. Technisch kann die Stadt Witten bereits erhobene Daten an die zukünftig zuständige Stelle weitergeben – das vereinfacht den Übergang für alle Beteiligten. Dafür müssen die...