Informationsfreiheit
Bundesdatenschutzbeauftragter veröffentlicht nützliche Rundschreiben zum Datenschutz in den Jobcentern

Zwischen September 2019 und Juni 2021 hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber bislang sieben Rundschreiben zum Datenschutz an die behördlichen Datenschutzbeauftragten der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) auf der Homepage des BfDI veröffentlicht.
Datenschutz in Jobcentern

Bei den Themen geht es um
- das Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO
- die Verarbeitung von Sozial und Geschäftsdaten selbstständiger Leistungsbezieher;
- die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch Beschäftigte der Jobcenter;
- Anforderung des Hauptmietvertrages bei Untermietverhältnissen;
- Vorlage von Kontoauszügen;
- Anforderung des Personalausweises;
- öffentliche Zustellung von Schriftstücken durch Veröffentlichung auf der Homepage des Jobcenters;
- Anforderung von Telefonnummer und –Adresse;
- Schwärzung von Sozialdaten, die nicht leistungsrelevant sind

Datenschutz im Jobcenter Märkischer Kreis

Bereits mehrfach war der BDfI Anfragen von Leistungsberechtigten gefolgt und auch im Jobcenter Märkischer Kreis persönlich vorstellig geworden. Rasch waren einige verbesserungswürdige Defizite gefunden, die auch in einzelnen Jahresberichten zur Weiterschulung Anwendung fanden.
So mussten beispielsweise die Mietbescheinigungen datenschutzrechtlich völlig überarbeitet werden. 

Auch heute noch werden regelmäßig Datenschutzregeln verletzt und sensible Sozialdaten eingefordert, für die es keine Anspruchsgrundlage gibt.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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