Grundsicherung für Arbeitssuchende
SGB II: Sanktionen werden ausgesetzt
In einer Mitteilung der Bundesregierung vom 20.05.2022 heißt es unmissverständlich zweideutig: SGB II: Sanktionen werden ausgesetzt "Die Sanktionsregelungen in der Grundsicherung für Arbeitsuchende sollen befristet bis 1. Juni 2023 ausgesetzt werden. Jobcenter dürfen in dieser Zeit bei Pflichtverletzungen keine Sanktionen erlassen. Das hat der Bundestag beschlossen." "Im Zeitraum des Moratoriums dürfen die Jobcenter keine Sanktionen bei Pflichtverletzungen verhängen, etwa bei der Weigerung,...