Breite Kritik an Hartz-Sanktionen

„GESAMTFAZIT: Derzeitige Arbeitslosenversicherung und Hartz IV bedeuten Armut und Ausgrenzung per Gesetz (durch zu niedrige Leistungen) und massenhafte Ausgrenzungen aus dem Leistungsbezug (durch rechtswidriges Verwaltungshandeln, durch Sanktionen/Sperrzeiten und durch verdeckte Armut)!
Und: Wer sich (rechtlich) wehrt, lebt nicht verkehrt!“

Die Expertenanhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales am 6. Juni 2011 zu Sanktionen in der Grundsicherung brachte einiges zu Tage.

„DIE LINKE fordert die Abschaffung der Sanktionen in der Grundsicherung.
Ein Unterschreiten des Existenzminimums durch Sanktionen ist normativ und
verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, eine sachliche Begründung ist nicht erkennbar und die faktische Ausgrenzung von leistungsberechtigten Personen aus dem Leistungsbezug ist vielfach sogar mit Blick auf die angeblich angestrebten Ziele – Integration in Erwerbsarbeit – kontraproduktiv.“
http://www.linksfraktion.de/nachrichten/breite-kritik-hartz-sanktionen/

Man muss keiner politischen Richtung nachlaufen, um der oben gemachte Aussage beizupflichten. Fragen stellen, Lesen, Hören und Selberdenken sollten genügen. Hinsehen ist noch besser.
(Videomitschnitt: http://www.bundestag.de/Mediathek/index.jsp?action=search&contentArea=details&offsetStart=0&id=1170262&instance=m187&categorie=Ausschusssitzungen&mask=search&&destination=search)

Es ist noch nicht lange her, dass die schwarz-gelbe Regierung sich mit der Behauptung an die Öffentlichkeit gewagt hat, die Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (1 BvL 1/09) umgesetzt und das „soziokulturelle Existenzminimum“ neu berechnet zu haben.
(http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html)

Jede Sanktion unterläuft zumindest seitdem eindeutig das angeblich verfassungsrechtlich zu schützende Existenzminimum.

Namhafte Studien belegen, dass die Wirkungen der Sanktionen zumeist nicht nur keine positiven Auswirkungen haben, wohl aber Auslöser für psychische Erkrankungen, Überschuldung, Obdachlosigkeit und Beschaffungskriminalität sind.
(eine Zusammenstellung von Sanktionsstudien: http://www.beispielklagen.de/klage018.html)

Im Ergebnis übt Hartz IV massiven Druck auf die Erwerbslosen aus und trägt so zu Lohndumping bei.

Verschwiegen wurde auch, dass viele Sanktionen vor vornherein rechtswidrig verhängt wurden. Das belegen die Statistiken der Bundesagentur zu erfolgreichen Widerspruchs- und Klageverfahren. Diese Statistik würde geradezu explodieren, wenn mehr Betroffene den Weg zum Rechtanwalt oder in die unabhängige Arbeitslosenberatung finden würden.

„Interne Quotenvorgabe für Sanktionen
Gegenüber "gegen-hartz.de" bestätigte unlängst ein leitender Angestellter des
Jobcenters Hannover, dass die Sachbearbeiter interne Vorgaben erhalten, in denen eine „Sanktionquote“ vorgegeben wird. Das bedeutet in der Realität, dass viele Sanktionen erteilt werden, obwohl die Sanktion als solches rechtswidrig ist. Die meisten Betroffenen nehmen allerdings die rechtswidrige Praxis hin und scheuen den Weg zum Sozialgericht, um den Sachbearbeiter nicht „zu verärgern“.“
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/immer-mehr-rechtswidrige-hartz-iv-sanktionen-6909.php
http://www.youtube.com/watch?v=A5B_tLTdUJ0

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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