Jobcenter verhängten 90.950 Hartz-Sanktionen in einem Monat – viele davon rechtswidrig

Berlin. Nach einem Bericht der BILD vom 10.09.2013 verhängten die Jobcenter im Mai 2013 90950 Strafen gegen Hartz-IV-Bezieher in einem Monat. Bild nennt die Betroffenen geringschätzig „Stütze-Empfänger“.

„Die Jobcenter gehen immer härter gegen unwillige Hartz-IV-Bezieher vor.“ postuliert Bild und nennt anscheinend Fakten:
„Das war der höchste Monatswert seit Februar 2011 und der zweithöchste seit Einführung von Hartz IV im Jahr 2005 überhaupt.“

Über die Qualität der Sanktionen sagt der Schreiber nichts, auch nicht darüber, dass ein großer Teil der Sanktionen bereits nach derzeit geltendem Recht rechtswidrig ist. Und ob die Sanktionspraxis mit seinen Leistungskürzungen tief unter das soziokulturelle Existenzminimum überhaupt verfassungskonform ist oder gar einer Prüfung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte standhalten wird, ist mehr als fraglich.

Dass die Zahlen so hoch gehalten werden können, liegt aber weder am strafwürdigen Verhalten der Erwerbslosen, noch an der Arbeitsqualität der Jobcentermitarbeiter, sondern an der Unbeholfenheit der Betroffenen sich gegen ein Bürokratie-Monter zu wehren.

Im Rahmen des Projektes www.beispielklagen.de wurden erst gestern wieder zwei Beispiele rechtswidriger Sanktionen im Zusammenhang mit Zeitarbeitsfirmen dokumentiert. Beide Sanktionen sind als Teil der Sanktionsstatistik in dieselbe eingeflossen. Eine - um gewonnene Widerspruchs- und Klageverfahren - bereinigte Statistik gibt es nicht.

Sanktion wegen behaupteter Verweigerung von Zeitarbeit

Sanktion und Zeitarbeit

Diese fahrlässige und Existenzbedrohende Sanktionsschikane macht etliche Menschen kaputt. Andere werden aggressiv und gefährlich.

Gelegenheit zum Austausch und Hilfe zur Gegenwehr bietet u.a. der Verein aufRECHT e.V. in Iserlohn. Gesprächszeiten sind dienstags und donnerstags von 14:00-18:00 Uhr im Sozialzentrum Lichtblick, Am Bilstein 10-122, 58636 Iserlohn.

Autor:

Ulrich Wockelmann aus Iserlohn

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