Kommunalwahl Gelsenkirchen 2020
Jeder EU-Bürger/in ab 16 Jahren kann und sollte zur Kommunalwahl gehen!
Jede/r EU-Bürger/in ab 16 Jahren hat das Recht, bei der Kommunalwahl wählen zu gehen. Normalerweise müsste er/sie automatisch per Post seine/ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der auch das entsprechende Wahllokal steht. Es kommt aber öfter vor, dass beim Wahlamt Fehler passieren und EU-Bürger/innen nur die Benachrichtigung zur Integrationswahl, aber nicht zur Kommunalwahl erhalten oder gar nichts. Dann kann der/die EU-Bürger/in bei der Stadt anrufen: 0209-169 4025 und sein Anliegen...