Kommunalwahl Gelsenkirchen 2020
Jeder EU-Bürger/in ab 16 Jahren kann und sollte zur Kommunalwahl gehen!
Jede/r EU-Bürger/in ab 16 Jahren hat das Recht, bei der Kommunalwahl wählen zu gehen. Normalerweise müsste er/sie automatisch per Post seine/ihre Wahlbenachrichtigung erhalten, auf der auch das entsprechende Wahllokal steht. Es kommt aber öfter vor, dass beim Wahlamt Fehler passieren und EU-Bürger/innen nur die Benachrichtigung zur Integrationswahl, aber nicht zur Kommunalwahl erhalten oder gar nichts. Dann kann der/die EU-Bürger/in bei der Stadt anrufen: 0209-169 4025 und sein Anliegen vortragen.
Er/Sie muss Name und Geburtsdatum angeben. Dann wird geprüft, ob er/sie in der Wählerliste eingetragen ist und er kann sich das Antragsformular per email oder Post zusenden lassen. Das muss er dann ausfüllen und mit einer Kopie seines/ihres Lichtbildausweises, wo Ausweisnummer und Name gut lesbar sein müssen, an die angegebene Adresse schicken. Dann bekommt er/sie seine Wahlbenachrichtigung zugeschickt und kann damit im Wahllokal wählen gehen.
Dieses Vorgehen ist natürlich ziemlich kompliziert. Deshalb gibt es auch die Möglichkeit, mit gültigem Ausweis direkt wählen zu gehen. Das geht allerdings nur im Hans-Sachs-Haus (Ebertstr. 11, Gelsenkirchen) und im Rathaus Gelsenkirchen-Buer (Horster Str. 6) Öffnungszeiten: montags-mittwochs und freitags 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr; donnerstags und Freitag, den 11.9. 8:00 bis 16:00 Uhr Außerdem an den Samstagen 29. August und 5. September 10:00 bis 12:00 Uhr.
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.