Am 26. Mai werden die Abgeordenten fürs Europaparlament gewählt
450.000 Dortmunder haben die Wahl
Die rund 450.000 Dortmunder Wahlberechtigten sind am 26. Mai 2019 aufgerufen, ihre Stimme bei der Europawahl abzugeben. Eine direkte Wahl von Kandidaten gibt es nicht. Es handelt sich um eine Verhältniswahl mit Listenwahlvorschlägen von Parteien und politischen Vereinigungen.
Es werden die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gewählt. Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die auf Deutschland entfallenden 96 Mandate werden auf die Listen gemäß den von ihnen errungenen Stimmen verteilt. Wahlberechtigt ist, wer am 26. Mai 2019 die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten den Hauptwohnsitz in Deutschland oder in der EU hat und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Benachrichtigung bis zum 5. Mai
EU-Bürger können in ihrer Heimat oder an ihrem EU-Wohnsitz wählen. Wer schon bei einer Europawahl in ein Wählerverzeichnis eingetragen war, wird auch jetzt in das Wählerverzeichnis aufgenommen. Bis zum 5. Mai erhält er eine Benachrichtigung. Alle anderen Unionsbürger, die in Deutschland wählen wollen und noch keinen Antrag gestellt haben, müssen bis zum 5. Mai einen Antrag stellen. Den gibt's bei den Bürgerdiensten im Stadthaus, Südwall 2-4, und in Bezirksverwaltungsstellen und per Email über wahlen@stadtdo.de. Unter Bundeswahlleiter können sie heruntergeladen werden.
Autor:Antje Geiß aus Dortmund-City |
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