Vorhaben A 52 in NRW vordringlicher Bedarf?
Wird das Vorhaben A 52 – wie Berlin entschieden – in NRW als vordringlicher Bedarf festgeschrieben? Laut Beschluss des Koalitionsausschusses ist für diese Festschreibung auch das Verkehrsvorhaben an der A 52 zwischen Essen-Nord und Gelsenkirchen-Buer vorgesehen“ Im überragenden öffentlichen Interesse soll Einvernehmen mit dem Land NRW erfolgen. Mit einer raschen Zustimmung zu diesem NRW-Vorhaben würde auch die Forderung von NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst erfüllt, der gegenüber dem Bund...