Baugrube an der Möllhofstraße in Mülheim - Dümpten
Problemfall: Baugrube nervt Anwohnende in Mülheim Dümpten
Nach § 34 BauGB ist ein Bauvorhaben in bebauten Bereichen nur zulässig, wenn z.B. das Bauvorhaben dem Ortsbild in der Nachbarschaft nicht schadet ! Ein Team der WDR Lokalzeit Essen verschaffte sich am 14.03.25 vor Ort ein Bild, von der seit drei Jahren offenen Baugrube an der Möllhofstraße im Stadtteil Dümpten. Es waren ca. 60 Personen dort, die ihren Unmut zum Ausdruck brachten. Der WDR teilte die aktuellen, schriftlichen Informationen den Anwohnern mit (siehe hierzu die schriftlichen...