Verlängerung des Kurzarbeitergelds
Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte bis Ende 2025
Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk berichtet vom Beschluss im Bundeskabinett: „Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate wurde nun beschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und schafft in herausfordernden Zeiten dringend benötigte Planungssicherheit für Betriebe und ihre Beschäftigten im Märkischen Kreis.“ In den vergangenen Monaten mussten viele Betriebe in der Region, insbesondere in der Industrie, wieder vermehrt auf...