Verlängerung des Kurzarbeitergelds
Sicherheit für Betriebe und Beschäftigte bis Ende 2025

Die heimische Bundestagsabgeordnete Bettina Lugk berichtet vom Beschluss im Bundeskabinett:

„Die Verlängerung der Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate wurde nun beschlossen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2025 und schafft in herausfordernden Zeiten dringend benötigte Planungssicherheit für Betriebe und ihre Beschäftigten im Märkischen Kreis.“ In den vergangenen Monaten mussten viele Betriebe in der Region, insbesondere in der Industrie, wieder vermehrt auf Kurzarbeit zurückgreifen. Mit der Verlängerung der Bezugsdauer können Unternehmen konjunkturelle und geopolitische Herausforderungen besser bewältigen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bedeutet das: Sie bleiben im Job und ihre Einkommen werden gesichert.
 
„Das Kurzarbeitergeld hat sich als ein starkes und bewährtes Instrument erwiesen. Es schützt Arbeitsplätze, sichert Einkommen und gibt Betrieben die Möglichkeit, ihre Fachkräfte zu halten. Dies ist ein wichtiger Schritt, um langfristige Perspektiven für die Firmen und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen.“

Die Verordnung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.

Autor:

Bettina Lugk, MdB (SPD) aus Iserlohn

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