Verbotene Arbeiten und Veranstaltungen
"Stille Feiertage"
Hagen. Der Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Hagen weist darauf hin, dass an den stillen Feiertagen Allerheiligen, 1. November, Volkstrauertag, 13. November, und Totensonntag, 20. November, bestimmte Arbeiten und Veranstaltungen nicht zulässig sind. Die gesetzliche Regelung hierfür ist das Gesetz über die Sonn- und Feiertage NRW (Feiertagsgesetz NRW). Das Ordnungsamt wird dazu verstärkt Kontrollen durchführen. VerboteAm Volkstrauertag sind in der Zeit von 5 bis 13 Uhr...