Corona legt NRW lahm
Was Ostern erlaubt ist - und was nicht
Familienbesuche, Kurzurlaube, Eiersuche: Was an Ostern für viele Menschen in Nordrhein-Westfalen ganz normal ist, ist 2020 anders. Wegen der Corona-Krise ist nicht alles erlaubt.
Darf ich gemeinsam mit meiner Familie Ostern feiern?
Klares JEIN. Natürlich ist es gestattet, im Rahmen seines Haushaltes die Feiertage zu verbringen. Auch kleinere Zusammenkünfte mit Verwandten außerhalb des eigenen Hausstands sind nicht verboten. Allerdings appelliert Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf Familientreffen gänzlich zu verzichten. Ältere Menschen sollen dadurch geschützt werden.
Anders verhält es sich mit größeren Feiern, die sind nicht erlaubt.
Sind Familienbesuche in Senioreneinrichtungen oder Krankenhäusern möglich?
Nur in Ausnahmefällen. Grundsätzlich sind Besuche in Senioreneinrichtungen und Krankenhäusern momentan auf das Notwendigste beschränkt. Mögliche Ausnahmen sind der Besuch von depressiven Menschen oder eine Sterbebegleitung.
Darf ich Eier verstecken und suchen?
Grundsätzlich ja. Im eigenen Garten oder Kleingarten ist das problemfrei möglich. Auf Flächen, die auch von anderen Personen genutzt werden, zum Beispiel Gemeinschaftsgärten von Mehrfamilienhäusern oder in Wäldern, muss darauf geachtet werden, den Sicherheitsabstand zu anderen Personen außerhalb des eigenen Haushalts einzuhalten.
Finden Ostergottesdienste statt?
Wer gerne einen Ostergottesdienst in der Kirche besuchen möchte, wird enttäuscht. Versammlungen und Veranstaltungen sind momentan in NRW verboten, darunter zählen auch Gottesdienste. Allerdings haben sich viele Gemeinden Alternativen einfallen lassen. Beispielsweise streamen sie Gottesdienste im Internet. Auch im Fernsehen werden Gottesdienste übertragen.
Sind Restaurantbesuche an Ostern möglich?
Die Restaurants sind aufgrund des Kontaktverbots geschlossen, auch an den Feiertagen. Allerdings bieten viele Betreiber einen Abhol- oder Lieferdienst an, so dass die Bürger sich auch an Ostern bekochen lassen können. Essen müssen sie die Speisen allerdings zu Hause.
Sind Osterspaziergänge erlaubt?
Grundsätzlich ja. Allerdings sind viele Ausflusgziele wie Parks oder Seen gesperrt. Ist dies nicht der Fall, darf unter Einhaltung des Sicherheitsabstands von mindestens 1,50 Metern zu anderen Menschen der Spaziergang stattfinden - aber nur im engen Familienkreis oder mit einer befreundeten Person. Versammlungen von mehr als zwei Personen sind weiterhin verboten. Außerdem sollte darauf verzichtet werden, Platz zu nehmen, etwa um zu Grillen oder zu Picknicken. Dies ist verboten und wird mit einer Geldstrafe von 250 Euro pro Person geahndet.
Finden Osterfeuer statt?
Osterfeuer sind in ganz NRW abgesagt worden. Sie werden als Veranstaltung eingestuft und die sind momentan verboten.
Darf ich über Ostern verreisen?
Alle Bürger sind aufgerufen, Reisen grundsätzlich nur dann zu unternehmen, wenn sie aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen zwingend erforderlich sind. Zwar bleiben die Grenzen zu den Niederlanden und Belgien geöffnet, allerdings sind Besuche in den Nachbarländern unerwünscht. Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen sind nicht möglich, sie wurden im März geschlossen. Ausnahme bildet ein Besuch im eigenen Ferienhaus. Dies ist zu privaten Zweck weiterhin möglich - ausgenommen, das Domizil befindet sich in Schleswig-Holstein oder Mecklenburg-Vorpommern.
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