Corona-Beschlüsse
Update: Notbremse in NRW ab 29. März in Städten mit Inzidenz über 100
Die Beschränkungen werden ausgeweitet, Lockerungen zurückgenommen. In NRW wird zudem ab 29. März die Notbremse in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 100 in Kraft treten - mit Auswirkungen für den Einzelhandel.
Ostern
Die geplante Osterruhe hat Bundeskanzlerin Angela Merkel zurückgenommen. Während der fünf Tage gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Kirchen werden aufgefordert, Gottesdienste nur virtuell durchzuführen. Zu den Kontaktbeschränkungen hat NRWs Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann am Freitag bekanntgegeben: Die Notbremse wird vom 1. bis 5. April aufgeweicht. Siehe hier.
Click & Meet ab Montag vielerorts untersagt
Geschäfte dürfen ab 29. März überall dort keine Kunden mehr in ihre Ladenlokale lassen, wo die Inzidenz an mehreren Tagen in Folge über 100 lag und damit die Notbremse in Kraft tritt. Die Regelung des Terminshoppings wird im Rahmen der Notbremse zurückgenommen. Ab dann ist wieder nur noch die Vorbestellung von Waren und eine Abholung am Geschäft möglich. "Wir werden die Notbremse eins zu eins umsetzen", kündigte Laschet an. Auch Museen müssen wieder schließen. Hingegen dürfen Zoos und Parks öffnen, mit Ausnahme von geschlossenen Räumlichkeiten auf dem Gelände. Sportanlagen müssen entgegen erster Aussagen auch nicht schließen. Hier gilt: Statt 20 Kinder unter 14 Jahren dürfen nur zehn Kinder mit zwei Übungsleitern draußen trainieren.
Weiterhin geöffnet bleiben Friseure, Fahrschulen, Buchhandlungen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte. Körpernahe Dienstleistungen (zum Beispiel Tätowieren, Kosmetik) sind untersagt, Ausnahmen bilden medizinisch notwendige Leistungen, Friseurdienstleistungen und Leistungen der nicht-medizinischen Fußpflege. Auch Sonnenstudios dürfen öffnen.
Weitere Maßnahmen der Notbremse
Weitere mögliche Notbremse-Maßnahmen können sein:
- verschärfte Kontaktbeschränkungen
- Ausgangsbeschränkungen
-Ausweitung der Schnelltestpflicht überall dort, wo Abstand und Maskentragen erschwert sind
-Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Auto für Mitfahrer, die nicht zum Haushalt des Fahrers gehören
Ob und welche dieser Maßnahmen in NRW kommen, ist noch unklar.
Reisen
Laschet bat eindringlich, auf Reisen und Besuche zu verzichten. Zudem sollen Reiserückkehrer noch vor dem Rückflug nach Deutschland auf Corona getestet werden. Urlaub innerhalb des eigenen Bundeslands ist ebenfalls nicht möglich.
Schule und Kitas
Schulen und Kitas bleiben in dieser Woche geöffnet. Dann schließen zumindest die Schulen ohnehin für die Osterferien.
Wie geht es weiter?
Der Lockdown wird bis 18. April verlängert. Am 12. April wollen Ministerpräsidenten und die Kanzlerin weiter beraten.
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