Neue Corona-Verordnung ab 1. Dezember
Nur zwei Haushalte dürfen sich noch treffen
Das Land NRW hat heute die ab 1. Dezember gültigen Corona-Maßnahmen konkretisiert. Meist decken sie sich mit denen der Bund-Länder-Beratungen, die in der vergangenen Woche beschlossen worden waren. Hier ein Überblick:
Soziale Kontakte
In der Öffentlichkeit dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.
Weihnachten
Vom 23. Dezember bis 1. Januar dürfen maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten zusammenkommen. Auch hier werden Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.
Einzelhandel
Geschäfte bleiben geöffnet. Bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche gilt: ein Kunde pro zehn Quadratmeter. Bei größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern gilt: 80 Kunden plus je ein Kunde pro 20 Quadratmeter.
Maskenpflicht
Sie wird auf alle Bereiche im Innen- und Außenbereich ausgeweitet, wo Menschen auf engem Raum für längere Zeit aufeinandertreffen. Die Maskenpflicht gilt für Bereiche vor Geschäften sowie auf den dazugehörigen Parkplätzen.
In öffentlichen Räumen muss eine Maske getragen werden - auch am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht möglich ist.
Kitas und Schulen
Kitas und Schulen bleiben geöffnet. Die Weihnachtsferien starten früher, der letzte Schultag ist der 18. Dezember. Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und innerhalb des Klassenraums gilt weiterhin ab Klasse fünf.
Silvester
Öffentlich veranstaltete Feuerwerke sind verboten, ebenso das Private Zünden von Feuerwerk auf viel frequentierten Straßen und Plätzen. Wo genau, legen die örtlichen Behörden fest.
Skifahren
Skilifte im Sauerland dürfen nicht betrieben werden. Skifahren wird als Freizeitaktivität gewertet, und die sind verboten.
UPDATE: Diese Regeln gelten nicht, wie zunächst kommuniziert, bis 20. Dezember, sondern wurden gestern (2.12.20) bereits bis zum 10. Januar verlängert.
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