Sozialleistungsbetrug durch Jobcenter
Vorsätzliche Täuschung der Leistungsberechtigten

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Seit 2014 behauptete das Jobcenter Märkischer Kreis wahrheitswidrig, dass zur Bestimmung der Mietobergrenzen für Leistungsberechtigte "schlüssige Konzepte" vorlägen. Es waren jedoch nur ungeprüfte Konzept-Entwürfe.
Nach dem vernichtenden Urteil des LSG NRW, L 6 AS 120/17 vom 23.06.2022 wurde die Formulierung im Internetauftritt des Jobcenters deutlich abgeschwächt:
"Wenn Sie in einer Wohnung leben, die nach den Richtlinien des Märkischen Kreises angemessen ist, dann werden die Kosten für Ihre Wohnung sowie angemessene Heiz- und Nebenkosten bei Ihrem Leistungsanspruch berücksichtigt.
Wohnen Sie in einer Wohnung, deren Kosten über den angemessenen Richtwerten liegen, dann werden Sie unter Umständen aufgefordert, in eine angemessene Wohnung umzuziehen. Mehr dazu lesen Sie auch in unserem Bereich Fragen und Antworten."
Geld zum Wohnen
Die "Richtlinien des Märkischen Kreises" widersprechen der Rechtsprechung
Jahrelang Jura studieren macht noch keinen Anwalt. Ohne bestandenes Staatsexamen, keine Zulassung. Und die Durchfallquote bei Jura lag in Nordrhein-Westfalen bei 36,5 %.
Und auch wer wochenlang an seinem Auto bastelt, darf ohne TÜV-Prüfplakette nicht auf die Straße.
Ähnliches gilt auch für die Konzept-Entwürfe für das Jobcenter. - Ohne gerichtliche Prüfung und Bestätigung gelten andere Regeln! - Das Jobcenter Märkischer Kreis hatte noch nie ein Konzept, dass die "Schlüssigkeitsprüfung" bestanden hätte.
Aufgrund der fehlenden Schlüssigkeit sind die Werte nach dem Wohngeldgesetz zzgl. eines Sicherheitszuschlages von 10 % als Kosten der Unterkunft für die Leistungsbezieher zu gewähren.
Vortäuschen falscher Tatsachen in der Absicht der Vermögensschädigung ist eine Straftat.

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Die Grafik gibt einen ersten Einblick in die möglichen Auswirkungen des "Betrugsmodells". Die angewandten Kürzungen der Mieten wirken sich mehrfach aus.
- Anmietung von Wohnungen wird unterlaufen
- Die darlehensweise Übernahme von Mietkautionen wird abgelehnt
- Umzugskosten werden verweigert
- Eigenanteile zur Miete werden zum Vorwand Nachforderungen in den Jahresabrechnungen abzuweisen
- Darlehen bei aufgelaufenen Mietrückständen werden abgewiesen
- Räumungsklagen wegen Zahlungsverschleppung werden provoziert

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Kreisreport Grundsicherung SGB II - Kreise (Monatszahlen)
Überprüfungsanträge stellen - Nachforderungen sichern
Ausnahmslos jeder Leistungsberechtigte, der anteilig auch nur 1 Euro zu seiner Miete selber beiträgt, weil Jobcentermitarbeiter ihm eine gerichtsfeste Mietobergrenze vorgegaukelt haben, ist ein Belogener.
Und die "Qualitätssicherung" lügt mit.
So liegen mir Schriftsätze verschiedener Mitarbeiter der Widerspruchsstelle des Jobcenters vor, die mutig zitieren, obwohl sie genau wissen, dass die Rechtlage klar anders ist.
"Der Bescheid darf daher nur unter den Voraussetzungen des § 44 Zehnten Buches
Sozialgesetzbuch (SGB X) überprüft werden. § 44 Abs. 1 SGB X bestimmt, dass ein
Verwaltungsakt nur dann zurückzunehmen ist, wenn bei dessen Erlass das Recht
nicht richtig angewandt oder von einem falschen Sachverhalt ausgegangen
wurde.
Die Widerspruchsführerin hat nichts vorgebracht, was für die Unrichtigkeit der Entscheidung sprechen könnte. Es ergeben sich auch keine neuen Erkenntnisse, die dafür sprechen, dass die Entscheidung falsch ist.“
In einem Verfahren im Einstweiligen Rechtsschutz schrieb eine Mitarbeiterin der Widerspruchstelle einen Antrag auf Klageabweisung:
"Der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz kann keinen Erfolg haben.
[...]
Bei den Kosten der Unterkunft (§ 22 Abs. 1 SGB II) wurden jedoch nur die nach dem schlüssigen Konzept des Märkischen Kreises angemessenen Kosten anerkannt. Daraufhin wurde die Antragstellerin am 18. August 2020 hingewiesen, ebenso darauf dass keine Renovierungs- u. Umzugskosten, Darlehen Mietkautionen und Betriebskostennachzahlungen übernommen werden."
[...]
"Die Antragstellerin teilt in ihrem Antrag aus Erlass einer einstweiligen Anordnung weiterhin mit, dass das schlüssige Konzept des Antragsgegners nicht schlüssig sei. Dazu teilt der Antragsgegner mit, dass es sich bei der Entscheidung des Landessozialgerichts NRW am 23.Juni 2022 um eine Einzelfallentscheidung für den Zeitraum 01. März 2015 bis 31. August 2015 verhandelte. Das vorliegende schlüssige Konzept für das Jahr 2020 ff. des Antragsgegners beruht nicht auf einer Fortschreibung des vorm LSG verhandelten Konzeptes, sondern wurde neu erhoben."
Im laufenden Verfahren lenkte das Jobcenter ein und zahlte 3.359,49 € :
"Sie erhalten die tatsächlichen Kosten der Unterkunft.
(nur die Nachzahlung der KDU Juli 2021-Mai 2022 = 1.655,34 €)
Im Dezember 2021 wurden die Nachzahlung der Heiz- und Betriebskostenabrechnung, sowie die neuen Vorauszahlungen berücksichtigt.
Endlich wird die Mietkaution in Höhe von 1.131,00 € übernommen.



Community:Ulrich Wockelmann aus Iserlohn |
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