Machtmissbrauch durch das Jobcenter MK
Wer ist verantwortlich?
Jobcenter-Mitarbeiter sind abhängig beschäftigte Personen, deren Entscheidungskompetenz stark eingeschränkt ist. Existenzbedrohungen und Existenzvernichtungen, serienmäßiger Leistungsbetrug z.B. bei Schadensersatzleistungen nach dem § 44 SGB I und Falschberatung bei angeblich "schlüssigen Konzepten" mit der Absicht der Vermögensschädigung sind wohl von höheren Gehaltsstufen zu verantworten. Bundesverfassungsgericht zur Existenzsicherung Bereits am 12.05.2005 hatte das Bundesverfassungsgericht...