Ab sofort: Blitzen wann immer und wo man will? Der Kreis sagt: Nein!
Laut einer neuen Verordnung, dürfen die Kommunen in Nordrhein-Westfalen laut Innenminister Jäger „überall dort blitzen, wo zu schnell gefahren wird“. Damit wurde die bisherige Regelung - bis 22 Uhr und nur an Unfallschwerpunkten oder bei besonderen Gefährdungen - erheblich ausgeweitet. Ist damit der „Abzocke“ und „Wegelagerei“, wie frustrierte Autofahrer die Radarmesser manchmal bezeichnen, Tür und Tor geöffnet? „Klare Antwort: Nein!“, macht Kreissprecherin Constanze Rauert klar. Momentan sei...