Laubabfuhr in Marl beginnt
Es ist wieder so weit: Der Zentrale Betriebshof der Stadt Marl (ZBH) bietet auch in diesem Jahr eine kostenlose Entsorgung von Straßenlaub an. In den nächsten Tagen beginnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH, die rund 270 Laubcontainer aufzustellen. Damit man diese erkennt, wurden sie mit speziellen Aufklebern gekennzeichnet.
„Viele Bäume reagieren aufgrund der Trockenheit im Sommer mit frühem Laubabwurf“, erklärt Michael Lauche, Allgemeiner Betriebsleiter des ZBH. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ZBH reagieren darauf und starten mit der Laubsammlung. Im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten wird der Betriebshof die Sammelstellen wie in den Vorjahren bis etwa Mitte Dezember regelmäßig leeren. Für Bürgerinnen und Bürger, die eine übermäßige Menge an Laub entsorgen müssen, steht ab 16. September wieder kostenlos ein Laubcontainer am Wertstoffhof an der Zechenstraße 20 zur Verfügung.
100 Liter für 70 Cent
Die Stadt Marl bittet die Bürgerinnen und Bürger, erneut die Container nur mit Laub von Straßenbäumen zu befüllen und weist darauf hin, dass Gartenabfälle in diesen nichts zu suchen haben. Bei missbräuchlicher Nutzung prüft der ZBH den Einzug des Behälters. Lauche: „Grünabfälle sind im Komposter oder der Biotonne gut aufgehoben“. Gegen Gebühr am Wertstoffhof können diese aber auch abgegeben werden. Für die Entsorgung von bis zu 100 Litern Grünabfällen werden jeweils 70 Cent berechnet.
Mit großen Kehrmaschinen unterwegs
Der ZBH reinigt täglich mit bis zu vier großen Kehrmaschinen große und mittlere Straßen im ganzen Stadtgebiet. Zusätzlich sorgt ein Team mit Lkw und Handgeräten für Sauberkeit an Stellen, die nicht oder nur eingeschränkt mit Maschinen gereinigt werden können.
Laub kann Stolperkanten verdecken
„Eine schnelle, sorgfältige Beseitigung ist enorm wichtig, da das bunte Blätterwerk eine Gefahr für Bürgerinnen und Bürger darstellen kann“, erklärt Michael Lauche. Denn feuchtes Laub erhöht das Risiko auszurutschen. Zudem verdeckt Laub oft Stolperkanten oder Hindernisse. Blätter und Äste im Rinnstein verhindern außerdem den Abfluss von Regenwasser. Auch aus diesem Grund weist der ZBH darauf hin, dass die Reinigung der Gehwege im Regelfall Angelegenheit der Anrainer ist. Das Kehrgut darf jedoch aus vorgenannten Gründen nicht einfach in die Rinne gekehrt werden.
Autor:Siegfried Schönfeld aus Marl |
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